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Leiharbeit in der Betriebsverfassung. Die rechtliche Verortung von Leiharbeitnehmern
Bok av Svenja Doll
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Ernst-Moritz-Arndt-Universitt Greifswald, Veranstaltung: Betriebsverfassungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahren vernderte sich die betriebsverfassungsrechtliche Position des Leiharbeitnehmers grundlegend. Ausgehend vom Bundesarbeitsgericht wurde eine Distanz zu Beschlssen deutlich, welche den Leiharbeitnehmer in der Betriebsverfassung bisher mit dem allgemeinen, betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff gleichsetzten. Es ist gegenwrtig der Fall, dass die Rechtsprechung im Betriebsverfassungsgesetz weitestgehend reformiert wurde. Man ist also auf der Suche nach einer eindeutigeren, abgrenzenden Definition fr den Leiharbeitnehmer, in der dessen gesonderte Stellung besser hervorgehoben werden kann. Gleichzeitig soll der allgemeine Arbeitnehmerbegriff wie bisher erhalten bleiben.
In der allgemeinen Auffassung der Rechtsprechung driften die Ansichten zum Thema Leiharbeitnehmerschaft zunehmend auseinander. Nicht zuletzt der kontrovers gesehene Fall Amazon" gab Anregung zur Diskussion um die Stellung von Leiharbeitnehmern in der Belegschaft eines Betriebes.
Wie also lsst sich der Leiharbeitnehmer konkret betriebsverfassungsrechtlich zuordnen? Was sind die Grundstze der Betriebszugehrigkeit? Und welche Lsungsanstze gibt es in der Rechtsprechung?
Die Darlegung verschiedener Ansichten zu diesen Rechtsfragen soll den Kernpunkt dieser Arbeit darstellen.
Zu Beginn ist es erst einmal wichtig sich anzuschauen, wie der betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff eigentlich definiert ist, um mglicherweise eine Abgrenzung zum Leiharbeitnehmer herausarbeiten zu knnen, bevor man dann in die eigentliche Problematik der Zuordnung einsteigt. Nachdem die Position des Leiharbeitnehmers im Wesentlichen erlutert wurde, soll nher darauf eingegangen werden, welche Rechte ihm denn, sowohl im Verleihbetrieb, als auch im Entleihbetrieb zustehen. Die