Defizite Bei Der Arbeitnehmerfreiz gigkeit. Die Bereichsausnahme Nach Art. 45 Abs. 4 Aeuv

Bok av Dennis Graminsky
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Vlkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11 Punkte, Westflische Wilhelms-Universitt Mnster (Institut fr Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht - Abt. II), Sprache: Deutsch, Abstract: Die in Art. 45 AEUV verankerte Arbeitnehmerfreizgigkeit gehrt zu den konstitutiven Grundfreiheiten des europischen Binnenmarktes. Zusammen mit der Parallelvorschrift des Art. 49 AEUV ber die Niederlassungsfreiheit gewhrleistet sie als traditionell tragender Pfeiler die Freizgigkeit der Personen. Nach dem Wortlaut des Abs. 4 ist es Mitgliedsstaaten erlaubt, Stellen im ffentlichen Bereich unter Bercksichtigung der Staatsangehrigkeit ausschlielich mit eigenen Angehrigen zu besetzen. Noch bis zur Epoche des Absolutismus war es blich, Auslndern auch hochrangige Stellen des Staatsapparates zu bertragen. Erst mit dem Aufkommen des Nationalstaatsgedankens entstand das mittlerweile traditionell manifestierte Denken, dass Auslnder vom ffentlichen Dienst ausgeschlossen sein mssten. Als Norm des Gemeinschaftsrechts sieht sich Art. 45 Abs. 4 AEUV vor die Herausforderung gestellt, gleichzeitig nationale wie auch europische, juristische wie auch politische Interessen miteinander zu vereinbaren. Ob diese Gratwanderung mit der getroffenen Regelung als defizitr zu kritisieren ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Dabei widmet sich der Autor der Bereichsausnahme des Art. 45 Abs. 4 AEUV. Obwohl die Vorschrift vergleichsweise kurz gehalten ist, weist sie eine Vielzahl von Problemen auf, an deren Klarstellung sich Rechtsprechung, Literatur sowie europische Institutionen bislang mehr oder weniger erfolgreich versuchten. Behandelt werden neben Auslegungsfragen und Rechtsfolgen auch die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm. Ausgehend von der dynamischen Entwicklung des Europarechts gilt ein besonderer Blick dem Begriff der ffentlichen Verwaltung und dessen mgliche Bestimmung in der Zukunft