Der Prosaschriftsteller Guo Moruo Und Seine Erz hlung 'zhuangzi Wandert Nach Liang'

Bok av Elena Kassoukhina
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, Note: 2,0, Universitt zu Kln (Ostasiatisches Seminar), Veranstaltung: Hauptseminar: Guo Moruo als Literat, Historiker und Politiker, Sprache: Deutsch, Abstract: Guo Moruo ist eine der bekanntesten Persnlichkeiten der neueren chinesischen Geschichte. Er war nicht nur literarisch, sondern auch politisch sehr aktiv, wobei seine politische Ttigkeit nicht unumstritten ist. Die Tatsache, dass er sich - im Gegensatz zu vielen seiner Zeitgenossen - so lange auf dem politischen Parkett halten konnte, wirft heutzutage Fragen auf und bringt ihm von Seiten seiner Kritiker den Vorwurf des Opportunismus ein. Seinen literarischen Ruhm erlangte er in erster Linie als Dichter, am bekanntesten ist bis heute sein Lyrikband Nshen . Bekannt ist er aber auch fr weitere Gedichte, Theaterstcke und seine Forschungen im Bereich der chinesischen Geschichte und Philosophie. Seine Erzhlungen, die fr seine frhe literarische Phase charakteristisch sind, weisen einen geringeren Bekanntheitsgrad auf. In der Forschung fanden sie bisher weniger Beachtung als die erstgenannten Werke, jedoch sind sie fr das Verstndnis des Dichters und Politikers Guo Moruo unumgnglich, da sie innerhalb seiner Entwicklung den Umbruch seiner Weltanschauung zum Ausdruck bringen. Die Zeit, in der die meisten Erzhlungen von Guo Moruo entstanden sind, fllt in die Phase nach der 4. Mai Bewegung Wusi yundong und ist durch einen gesellschaftlichen Umbruch und grundlegende literarische Neuerungen gekennzeichnet. Der Fokus der vorliegenden Arbeit liegt auf den Erzhlungen, die im Kontext der Zeit dieser Neuerung entstanden sind. Den Hauptteil dieser Arbeit bildet die Analyse einer dieser frhen Erzhlungen Qiyuanshi you Liang (Zhuangzi wandert nach Liang). Zum besseren Verstndnis der behandelten Erzhlung soll hier zunchst eine kurze bersicht ber den literaturhistorischen Hintergrund (Kapitel 1.1),