Tarifeinheit und Tarifvielfalt in deutschen Betrieben. Probleme und Auswirkungen der gesetzlichen Regelung

Bok av Usman Ghafoor
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, , Veranstaltung: BWL Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Grundsatz der Tarifeinheit Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" ist nicht im Gesetz verankert. Er war ein vom Bundesarbeitsgericht, dem hchsten deutschen Arbeitsgericht, seit mehr als 60 Jahren angewandter Grundsatz und Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Die Tarifeinheit kann in zwei Formen auftreten. Zum einen als Kollisionsregel fr die Tarifkonkurrenz in einem Arbeitsverhltnis, was bedeutet, dass ein Arbeitsverhltnis von mehreren Tarifvertrgen geregelt wird. Und zum anderen als Tarifpluralitt in einem Betrieb, also fr den Fall, dass fr den gleichen Sachverhalt mehrere Tarifvertrge anwendbar sind. Der Arbeitgeber ist somit doppelt tarifgebunden. Kritik am Grundsatz der Tarifeinheit wurde auch dadurch begrndet, dass es keine gesetzliche Regelung gibt und dass es der Tarifgebundenheit nach 3 Abs. 1 TVG wiederspricht. Auch die Verdrngung kleinerer Spartengewerkschaften von den groen Gewerkschaften stellte ein groer Kritikpunkt dar, denn die Tarifvertrge der kleineren Gewerkschaften wurden somit verdrngt und fanden keine Anwendung, was wiederum einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellt. Das Bundesarbeitsgericht hat 2010 beschlossen, dass die Rechtsnormen eines Tarifvertrages nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 TVG die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhltnissen regeln, nicht dadurch beschrnkt werden drfen, dass laut Tarifeinheit fr eine Berufsgruppe im selben Betrieb nicht mehr als ein Tarifvertrag gelten darf. Bei Tarifpluralitt soll nun nicht lnger der Grundsatz der Tarifeinheit gelten. Seit 2010 gilt also der Grundsatz der Tarifeinheit nicht mehr. In dieser Arbeit gibt der Autor einen berblick ber die Vernderungen im Umgang mit der Tarifeinheit in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei das Tarifeinheitsgesetz.