Begr ndung Von Masseverbindlichkeiten in Der Vorl ufigen Eigenverwaltung

Bok av Simon Schunck
Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule fr Wirtschaft und Umwelt Nrtingen-Geislingen; Standort Geislingen (Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement), Veranstaltung: Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Eigenverwaltungsverfahren wurde durch die Legislative nicht vollstndig als selbstndige Verfahrensart geregelt. Im Siebten Teil der Insolvenzordnung finden sich Modifikationen zum Regelinsolvenzverfahren, vgl. 270 ff. InsO und insbesondere den Verweis in 270 Abs. 1 S. 2 InsO. Als lex specialis haben die Regelungen im Siebten Teil der InsO Vorrang vor den Allgemeinen Vorschriften der InsO. Sollten allerdings keine spezialgesetzlichen Regelungen getroffen sein, so greifen die allgemeinen Vorschriften . In der Praxis wurde die vom Gesetzgeber angedachte Sanierungsfunktion der alten Insolvenzordnung vor der Einfhrung des ESUG kaum angenommen . Die Reform [das neue Insolvenzrecht vom 01. Januar 1999] soll ein modernes und funktionsfhiges Insolvenzrecht schaffen, das sich ohne Bruch in die vorhandene Rechts- und Wirtschaftsordnung einfgt. Deshalb ist es ein bedeutendes Reformziel, das Insolvenzrecht so auszulegen, da die Gesetzmigkeit des Marktes auch die gerichtliche Insolvenzabwicklung steuert" (BT-Drucks. 12/2443, S.77). Die einzelnen Hrden zur berzeugung des Gerichts schienen zu hoch. Obwohl mit der Insolvenzordnung vor dem ESUG eine marktkonforme Lsung angestrebt war, die die bestmgliche Verwertung des Schuldnervermgens realisieren sollte, um Sanierungschancen dort zu wahren, wo sie als betriebswirtschaftlich sinnvoll erachtet werden . Es soll nur dann das insolvente Unternehmen erhalten bleiben, (...) wenn der Fortfhrungswert des Unternehmens den Zerschlagungswert bersteigt, also durch die Sanierung Werte erhalten oder geschaffen und nicht vernichtet werden (...)" (BT-Drucks.