Betriebsubergang oder Auftragsneuvergabe? Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.05.2013 (Az. 8 AZR 207/12)

Bok av Jacqueline Thiele
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 9, , Veranstaltung: Schwerpunktbereich, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Wechsel von ganzen Betrieben oder nur einzelnen Betriebsteilen stellt heute eine gängige Praxis zur Effizienzsteigerung, aber auch Gewinnmaximierung von Unternehmen dar und ist in vielen Branchen zum Tagesgeschäft geworden. Häufig müssen sich die Arbeitsgerichte mit den dabei entstehenden Problemen des Betriebsübergangs auseinandersetzen, dieser stellt sich in der Rechtspraxis sehr vielschichtig dar, was zur rechtlichen Unsicherheit der Arbeitnehmer, sowie der Unternehmer führt. Eines der Kernprobleme des Betriebsübergangs, geregelt in § 613a BGB, ist die Fragestellung, wann genau ein Betriebs- bzw. ein Betriebsteilübergang vorliegt und wann es sich lediglich um eine Auftragsneuvergabe, ohne die Rechtsfolgen des § 613a BGB, handelt. Ein Betriebsübergang beruht zwar meist auf einem Vertrag, jedoch kann er auch aufgrund einer Auftragsneuvergabe zustande kommen. Gerade die rechtliche Bewertung im Bereich der Auftragsneuvergabe ist besonders umstritten, da viele Faktoren berücksichtigt und bewertet werden müssen. Durch die hohe Rechtsunsicherheit geschieht dies oft gerichtlich im Rahmen der typologischen Gesamtbetrachtung. Auch kommt es immer wieder aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der daraus resultierenden richtlinienkonformen Auslegung des § 613a BGB zu neu zu berücksichtigenden Aspekten und notwendigen Neuauslegungen.Durch die vorliegende Arbeit soll ein Überblick über die Unterschiede zwischen dem Betriebsübergang und der Auftragsneuvergabe gegeben werden. Um das zugrundeliegende Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 23.05.2013 (Az.: 8 AZR 207/12) in seinem Rechtskontext einzuordnen, bedarf es vorab eines hierauf bezogenen Überblickes über die Tatbestandsvoraussetzungen und die aktuelle Rechtsprechung im Bereich des Betriebsübergangs und der eventuell nötigen Abgrenzung zur Auftragsneuvergabe. Besonders wird dabei auf die bisherige Rechtsprechung im Sicherheitsgewerbe und die aus dem Urteil des BAG resultierenden Konsequenzen eingegangen.