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Uberprufung Der Menschenrechtskonformitat Gezielter Sanktionen Des Un-Sicherheitsrates Durch Nationale Und Regionale Gerichte
Bok av Josephine Witt
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2.0, Technische Universität Dresden (Zentrum für Internationale Studien), Veranstaltung: 70 Jahre Vereinte Nationen - Bestandsaufnahme und Perspektiven aus völkerrechtlicher Sicht, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie diese Arbeit zeigt, besteht besteht eine Rechtsschutzlücke im internationalen Recht und es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten dem Individuum offenstehen, menschenrechtliche Ansprüche geltend zu machen. In Ermangelung eines internationalen Gerichts, an das sich Individuen wenden können, kommen lediglich nationale und regionale Gerichte infrage. Insbesondere europäische Gerichte sind mit Klagen von auf "Terrorlisten" aufgeführten Personen gegen das Sanktionsregime der UN konfrontiert. Bei der Rechtskontrolle der Menschenrechtskonformität der gezielten Sanktionen stehen die Gerichte vor zwei Rechtsfragen: in einem ersten Schritt muss die formelle Frage der Zuständigkeit des Gerichts beantwortet werden. Diese scheinbar einfache Vorüberlegung wirft eine Reihe anderer Rechtsprobleme in Bezug auf das Verhältnis zwischen UN- und untergeordneten Rechtssystemen auf, insbesondere die Frage nach der Berechtigung staatlicher und überstaatlicher Gerichte zur Überprüfung von bindenden Beschlüssen des Sicherheitsrats. Die vorliegende Arbeit soll sich näher mit diesem Thema beschäftigen. Sollte ein Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass eine Rechtskontrolle zulässig ist, muss materiell geprüft werden, ob durch die Individualsanktionen spezifische Menschenrechtsgarantien der Betroffenen verletzt werden. Zur Beantwortung dieser formellen und materiellen Fragen werden beispielhaft Urteile nationaler und europäischer Gerichte herangezogen. Im ersten Teil der Arbeit soll daher das Urteil eines nationalen Gerichts in Kanada in einer Rechtssache bezüglich den gezielten Sanktionen im Ver-hältnis z