Die Banalit tstheorie Von Hannah Arendt

Bok av Sarafina Martz
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Historisches Seminar), Veranstaltung: Klassiker der Holocaust Forschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage nach der Schuld ist eine Frage, der Juristen immer nachspüren werden, unabhängig davon, was für schwierige oder auch einfache Fälle jeden Tag in den verschiedensten Gerichten auf der ganzen Welt behandelt werden und wie viel man aus ihnen lernen kann. Das Problem, das dabei immer auftritt, ist, dass Schuld nicht messbar ist. Es gibt keine Skala, kein System, in das man eine Tat einfügen kann und das dann die gerechte Strafe für die begangene Tat berechnet. Noch schwieriger ist es, wenn es bei der Anklage um Mord geht, obwohl der Angeklagte selber vermutlich nie selbst einen Mord begangen hat, so wie es im Fall Adolf Eichmann war. In jenem Prozess im Jahre 1961 stand ein Mann vor Gericht, dem man eine Mitschuld und Mittäterschaft am Holocaust und der Endlösung nachweisen musste. Hannah Arendt war für die amerikanische Wochenzeitschrift The New Yorker vor Ort und verfolgte den Prozess. Vermutlich schon nach Israel mitgebracht hatte sie eine von ihr entwickelte Theorie, die dem Täter eine Unfähigkeit zu denken und zu hinterfragen anlastete: die sogenannte "Banalität des Bösen". Als 1963 ihr Buch "Eichmann in Jerusalem" zunächst auf Englisch erschien, war die Diskussion um die Banalität des Bösen im Zusammenhang mit Eichmann schon in vollem Gange. Heute, wo es neuere und viel detailliertere Forschungen über Adolf Eichmann gibt, sind sich die Historiker einig, dass Arendts Theorie auf Eichmann nicht anwendbar ist. Interessanter ist heute die Debatte darüber, ob die Banalitätstheorie überhaupt auf NS-Täter angewandt werden kann. Dieser Frage möchte ich in meiner Hausarbeit nachgehen. Dabei möchte ich zunächst die Theorie der Banalität des Bösen von Hannah Arendt erklären und sie dann in zwei verschiedenen Teilen auf Adolf Eichmann und auf Schreibtischtäter aus der Finanzbürokratie anwenden. In letzterem Teil möchte ich mich auf die Beamten, die im Zuge der sogenannten "Arisierung" jüdischen Eigentums an der Judenverfolgung beteiligt waren, fokussieren.