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Adelheid und Theophanu. Zwei ottonische Herrscherinnen im Vergleich
Bok av Soraya Veissi
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 14, Justus-Liebig-Universität Gießen (Historisches Institut), Veranstaltung: Familie, Kloster und Politik. Adelige Frauen im mittelalterlichen (östlichen) Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den beiden mittelalterlichen Kaiserinnen Adelheid von Burgund und Theophanu. Bekannt als erste ottonische imperatrix augusta und consors regni des 10. Jahrhunderts, haben beide Frauen wichtige Rollen in der Geschichte der ottonischen Dynastie sowie der des römisch-deutschen Reiches eingenommen und stehen für die Möglichkeiten, aber auch Grenzen weiblicher Machtausübung im Hochmittelalter. Adelheid, die zweite Frau Ottos I, erreichte als erste ostfränkische und ottonische Herrscherin den Titel consors regni, Teilhaberin an der Königsherrschaft, wodurch die "consors-Formel" Eintritt in den deutschen Kanzleigebrauch fand. Theophanu, ihre Schwiegertochter und Ehefrau Ottos II, erhielt später sogar die zusätzliche und für die Zeit einmalige Betitelung coimperatrix augusta, welche die machtpolitische Stellung der Kaiserin noch deutlicher in den Vordergrund rückt. Durch Urkunden und zeitgenössische Geschichtsschreiber lässt sich belegen, dass beide Frauen ihre Teilhabe an der Königsherrschaft wahrgenommen haben. Doch inwieweit wuchsen die Kaiserinnen über ihre zentrale Rolle als Gemahlin und Mutter legitimer Nachkommen hinaus und übten politischen Einfluss aus? Um besser vergleichen zu können, stellt sich zuvor noch zusätzlich die Frage, wie die besagten Frauen überhaupt an diese Macht kamen und ihre Position als Mitherrscherin im Reich etablierten.
Im Folgenden wird dazu im ersten Kapitel zunächst ein vergleichender Blick auf die Herkunft und das Erlangen der gesellschaftlichen Stellung sowie der politischen Macht der Frauen gelegt und es soll näher beleuchtet werden, aus welchem Recht sich ihr herrschendes Handeln ergibt. Um schließlich den politischen Einfluss beider Kaiserinnen zu vergleichen, wird im darauffolgenden Kapitel speziell auf ihre jeweilige Rolle als consors regni und als Regentin während der Vormundschaft des minderjährigen Otto III. eingegangen.