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Struktur Und Rechtsfolgen Des 20 Stgb, Dargestellt Am Beispiel Der Krankhaften Seelischen St rung
Bok av Jasko Maslo
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: Vollbefriedigend, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Quo vadis § 20 StGB?
"Krankheit und Strafrecht" sind in keiner anderen strafrechtlichen Norm im Strafgesetzbuch (StGB) so eng verknüpft wie in den §§ 20, 21 StGB. Derjenige handelt ohne Schuld, "wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln". Aufgrund einer seelischen Störung kann also die Schuldunfähigkeit festgestellt werden.
An keiner Stelle im StGB wird die Schuld definiert. Dafür spricht die gesetzliche Überschrift des § 20 StGB von Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen. Diese liegt unter den in der Norm genannten Voraussetzungen vor. Was beispielsweise unter einer krankhaften seelischen Störung oder Schwachsinn, der Unfähigkeit nach der Unrechtseinsicht zu handeln, zu verstehen ist, bleibt nach dem Wortlaut des Gesetzes ebenso - wie der Begriff der Schuld - unbestimmt. Der Wortlaut der Norm ist wenig aussagekräftig.
Durch die hohe Bedeutung der Frage der Schuldunfähigkeit erwartet der Rechtsanwender eine Symbiose, ein schlüssiges Ineinandergreifen von Krankheit und dem Strafrecht und den verschiedenen dahinterstehenden Disziplinen. In der vorliegenden Seminararbeit, sollen alle Tatbestandsmerkmale des § 20 StGB aus wissenschaftlicher Sicht beleuchtet und deren Verhältnis zueinander geklärt werden. Daraufhin soll aufgezeigt werden, welche Konsequenzen die Feststellung der Schuldunfähigkeit im Hauptverfahren überhaupt hat. Insbesondere steht der Umgang der Rechtspraxis mit der Norm im Mittelpunkt und wie von dieser versucht wird, bestehende Schwierigkeiten bei der Anwendung zu bewältigen. Das Merkmal der krankhaften seelischen Störung wird hierzu vertieft behandelt und soll exemplarisch als Indikator für die Schwierigkeiten der Norm herangezogen werden. Dazu wird aufgezeigt, wie die einzelnen Begrifflichkeiten der krankhaften seelischen Störung isoliert zu verstehen sind.
In der Literatur werden zumeist kritische Eindrücke vermittelt. So wird der § 20 StGB als "Produkt einer traurigen Geschichte" beschrieben, mit "missglückten Eingangsmerkmalen", der wegen seines Wortlautes eine "stimmige Systematik" verhindere, welche durch die "Unmöglichkeit einer Interpretation" gekennzeichnet sei. Dies ist ein insgesamt vernichtendes Urteil, welches für die Struktur und Rechtsfolgen der Norm von Bedeutung sein kann.