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Besteuerung von Investmentfonds, Investmentanteilen und Investitionsgesellschaften nach dem InvStG
Bok av Christopher Patzig
Diplomarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,00, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem InvStG in der Fassung vor dem InvStRefG. Ziel dieser Arbeit soll es sein, dem geschulten Steuerrechtler einen Einblick in ein kleines aber durchaus bedeutendes und aktuelles Steuernebengesetz zu geben. Auch wenn das InvStG gerade eine Reform durchlebt, sind die grundlegenden Erkenntnisse über die Besteuerung solcher Fonds auch in den folgenden Jahren noch von Bedeutung. Die Reform greift erst ab dem 01.01.2018 und die Festsetzungsfrist für Altfälle ist noch offen.
Um in das Thema einzusteigen, ist zuallererst ein Blick auf das Zivilrecht notwendig. Ist der Grundstein gelegt, werden die Fragen zur Art und Weise der Besteuerung geklärt. Es wird aufgezeigt, wie der Investmentfonds selbst und anschließend die Anleger besteuert werden. Dabei wird in dieser Arbeit insbesondere ein Fokus auf die investmentsteuerrechtlichen Regelungen gelegt, während allgemeine Besteuerungsregeln aus anderen Steuergesetzen nur grob umrissen werden.
Mehr denn je wird einem aufgezeigt, warum jetzt der richtige Zeitpunkt zum Anlegen ist. Risikoorientierte Anleger spekulieren weiterhin auf steigende Aktienkurse, während sich sicherheitsbewusste Anleger in Mischfonds oder gänzlich vom Kapitalmarkt zurückziehen. Viele Anleger aber investieren vermehrt in ETF, da diese die Wertentwicklung eines Index nachstellen und das Angebot an ETF weit gefasst und günstig ist.
Bei einem ETF handelt es sich um einen Investmentfonds, welcher eine gute Rendite bei vergleichsweise hoher Sicherheit verspricht. Solche Fonds kommen in den verschiedensten Varianten daher - Immobilienfonds, Aktienfonds, Rentenfonds, Indexfonds oder auch als Mischfonds. Doch wie steht es hier um die Besteuerung? Auf den ersten Blick tauchen mehrere Probleme auf.
So handelt es sich bei Anlage in einen Fonds nicht um eine Direktanlage. Das Geld wird lediglich dem Fonds anvertraut, welcher daraufhin mit dem gegebenen Kapital investiert. Dabei investiert er in ertragsteuerrechtlich vollkommen unterschiedlich zu würdigende Objekte - z.B. in Immobilien oder in Aktien. Handelt es sich bei der Anlage in Immobilien weiterhin um Kapitalvermögen?
Auch die Rechtsform lässt Fragen aufkommen. Ein Fonds kann in Form einer Personen- oder auch Kapitalgesellschaft auftreten. Ist man bei der Anlage in einen Fonds als Personengesellschaft stets als Mitunternehmer zu verstehen? Wie also sind diese Investmentfonds grundsätzlich zu besteuern?