Apothekengesetz : Auseinandersetzung um deutsches Verbot von Fremd- und Mehrbesitz geht in die nächste Runde

Bok av A Schneider
Die EU-Kommission hat die Bundesregierung jetzt förmlich dazu aufgefordert, die Rechtsvorschriften über das deutsche Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken zu überarbeiten. Sie gab Berlin zwei Monate Zeit, um die entsprechenden Gesetze zu ändern. Das Fremdbesitzverbot schreibt vor, dass man ein approbierter Apotheker sein muss, um eine Apotheke leiten zu dürfen. Das Mehrbesitzverbot besagt, dass ein Apotheker maximal vier Apotheken leiten darf. Viele Apotheken bereiten sich bereits auf die möglicherweise bald veränderte Wettbewerbssituation vor. Großhändler, Drogeriemärkte und Lebensmitteleinzelhändler stehen in den Startlöchern, um sich ein großes Stück am renditestarken Medikamentengeschäft zu sichern.