Philosophische und popularwissenschaftliche Schriften

Works
Bok av Hermann von Helmholtz
Aus dem vielfaltigen Werk von Hermann von Helmholtz versammelt diese Ausgabe die im engeren Sinne philosophischen Abhandlungen, vor allem zur Wissenschaftsphilosophie und Erkenntnistheorie, sowie Vortrage und Reden, bei denen der Autor seine Ausnahmestellung im Wissenschaftsbetrieb nutzte, um die Wissenschaften und ihre Institutionen in der bestehenden Form zu reprasentieren und zu begrunden. Ein Philosoph wollte Helmholtz nicht sein, aber er legte der philosophischen Reflexion wissenschaftlicher Erkenntnis und wissenschaftlichen Handelns groe Bedeutung bei. Vor allem bezog er, in der Regel ausgehend von seinen fachwissenschaftlichen Forschungen, in den verschiedensten Kontexten zu erkenntnistheoretischen und methodologischen Problemen der Wissenschaften Stellung. Bereits "e;Ueber die Erhaltung der Kraft"e; (1847) lsst erkennen, wie verwoben naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und philosophische Grundlagenreflexion in seinem Werk sind. Die aus den frhen sinnesphysiologischen Forschungen hervorgegangene empiristische Wahrnehmungslehre trug ihm den Ruf ein, ein mageblicher Vertreter des Neukantianismus zu sein. Sptere Arbeiten v.a. zur Geometrie und Arithmetik - das zeigt die vorliegende Ausgabe - stellen jedoch eine radikale Absage an den konstitutiven Kern des Kantianismus (nmlich die Existenz synthetischer Urteile a priori) dar. Helmholtz' philosophische Beitrge sind bisher in ihrer Vollstndigkeit nicht annhernd so gut zugnglich wie sein naturwissenschaftliches Werk. Die Ausgabe enthlt auerdem bibliographische Vorberichte zur Einordnung, detaillierte Namens- und Sachregister sowie mit 524 Eintrgen fr den Zeitraum zwischen 1842 und 2012 die erste umfassende Bibliographie von Helmholtz verfasster Werke berhaupt. "e;Ich glaube, dass der Philosophie nur wieder aufzuhelfen ist, wenn sie sich mit Ernst und Eifer der Untersuchung der Erkenntnissprocesse und der wissenschaftlichen Methode zuwendet. Da hat sie eine wirkliche und berechtigte Aufgabe.