Walhalla Fachredaktion:Aushangpflichtig

Bok av Walhalla Fachredaktion
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuellen (!) Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, etwa am 'schwarzen Brett' oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten. Die zur Verfügung stehenden Vorschriften: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)Arbeitszeitgesetz (ArbZG)Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)Gewerbeordnung (GewO)Heimarbeitsgesetz (HAG)Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)Kündigungsschutzgesetz (KSchG)Ladenöffnungsgesetze bzw. Vorschriften der Bundesländer zu den Verkaufs- und LadenöffnungszeitenLastenhandhabungsverordnungMindestlohngesetz (MiLoG)Mutterschutzgesetz (MuSchG)Nachweisgesetz (NachwG)Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1) Alle Fakten zur Aushangpflicht Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden? >> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag