PSG II, PSG III - Pflegereform 2017: Das neue SGB XI : Vergleichende Gegenüberstellung/Synopse; Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zu den Pflegestärkungsgesetzen II und III

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Paradigmenwechsel in der Pflege: Schnell und präzise informiertAm 1. Januar 2017 ist es soweit, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit einhergehend die neue Begutachtungsmethode und die Einstufung in Pflegegrade treten in Kraft. Die Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen sowie die Arbeit für alle in der Pflege oder in der Pflegeberatung Tätigen ändern sich dadurch grundlegend. Jeder Beteiligte muss sich sofort mit den Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen:Neuer PflegebedürftigkeitsbegriffNeue Einstufungsregeln durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA)Änderungen beim FeststellungsverfahrenÜberleitung der bisherigen Pflegestufen in PflegegradeÜberleitungs- und Besitzstandregeln zur Wahrung der bestehenden LeistungsansprücheFristen und Stichtagsregelungen zur Gewährleistung eines reibungslosen ÜbergangsGesetzliche Auffanglösung zur Festlegung neuer PflegesätzeAusbau der Beratungspflicht und individueller VersorgungspläneStärkung des ambulanten BereichsLeistungserweiterungen ab 2017Jetzt mit den Neuerungen durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz!Die WALHALLA Arbeitshilfe macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen des SGB XI einzuarbeiten:Absatzgenaue Gegenüberstellung des Wortlautes zum 31.12.2015, 1.1.2016 und 1.1.2017Optische Hervorhebung der Änderungen: Was gilt künftig?Umsetzungshinweise durch die Gesetzesbegründung zum jeweiligen ParagrafenErläuterungen und Übersichten zum neuen Leistungsrecht