Kommentar zur UVgO

Bok av Hans-Peter Kulartz
Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist im Januar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und wird im Laufe des Jahres in Kraft treten. Sie ersetzt die bisherige VOL/A, 1. Abschnitt. Die gesamte öffentliche Hand muss die meisten Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen dann gemäß der UVgO abwickeln, ebenso müssen die Auftragnehmer mit dem neuen Regelwerk vertraut sein. In der UVgO werden u.a. neu geregelt: . Vergabe von freiberuflichen Leistungen und Planungswettbewerben . Kommunikation durch elektronische Datenübermittlung . Verfahrensarten . umfangreiche Regelungen zur Eignungsprüfung . neue Regelungen zu Zuschlag und Zuschlagskriterien . Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen . Regelungen zu Auftragsänderungen