Die Haftungssituation Des Geschaeftsfuehrers Der Gmbh Und Ihre Begrenzung Im Bereich Der Vorgesellschaft : 11 Abs. 2 GmbH: Eine überflüssige Vorschrift

Bok av Ulrich Brock
Der Geschaftsfuhrer der GmbH ist Organ und Vertreter der juristischen Person. Im Stadium der Grundung der GmbH soll ihn allein eine zusatzliche Haftung treffen, die an die personliche Haftung eines Komplementars bei der KG erinnert. Begrundet wird dies mit dem Wortlaut einer langst uberholten Vorschrift: 11 Abs. 2 GmbHG. Dies hat heute keine Berechtigung mehr."