Der Schutz Offentlichen Vermogens Durch 263 Stgb : Zur Anwendbarkeit des § 263 StGB und zum Vorliegen eines Vermögensschadens bei Angriffen auf inländisches öffentliches Vermögen sowie auf Vermögen d

Bok av Berger
In Zeiten immer knapper werdender oeffentlicher Mittel gewinnt der Schutz des oeffentlichen Vermoegens mehr und mehr an Bedeutung. Diese Untersuchung geht der Frage nach, welchen Beitrag dabei 263 StGB zu leisten vermag. Dazu beleuchtet die Studie zunachst eingehend den Schutzbereich des 263 StGB in Bezug auf oeffentliches Vermoegen - bezieht dabei rechtsvergleichend auch die schweizerische und oesterreichische Betrugsdogmatik ein - und arbeitet sodann die Problematik des Vermoegensschadens auf, die den Schwerpunkt der Untersuchung bildet: Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen aus dem Bereich des Anstellungsbetrugs. Daruber hinaus wird auch auf die aktuelle Problematik der sog. Haushaltsuntreue geblickt. Die Untersuchung kommt fur 263 StGB zu dem Ergebnis, dass sich dort - ohne dass es dazu der Annahme eines "wesensmassigen" Unterschieds zwischen oeffentlichem und privatem Vermoegen bedarf - mit einer wirklich konsequent gehandhabten objektiv-individuellen Betrachtungsweise bei Angriffen auf oeffentliches Vermoegen sowohl kriminalpolitisch als auch dogmatisch befriedigende Ergebnisse erzielen lassen. Daneben zeigt die Arbeit die neuesten Beschreibungen zu einem verstarkten strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Europaischen Gemeinschaften auf. In rechtshistorischer Hinsicht findet sich eine Darstellung der Behandlung des Betrugs zum Nachteil oeffentlichen Vermoegens in der DDR bzw. der Sowjetischen Besatzungszone. Zum Autor: Dr. Sebastian Berger wurde 1970 in Freiburg i. Br. geboren. 1990 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universitaten Freiburg und Goettingen. 1995 Erste Juristische Staatsprufung. Sodann Tatigkeit an der Universitat Freiburg als Arbeitsgemeinschaftsleiter und Korrekturassistent. Doktorand bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann. 1999 Promotion. Seit September 1999 Rechtsreferendar in Bremen.