Deutsches Kommunalrecht

Bok av Christoph Bruning Alfons Gern
Das Grundgesetz hat sich für eine auf Städten, Gemeinden und Landkreisen gegründete gegliederte Demokratie entschieden und garantiert ihnen in Art. 28 Abs. 2 GG verfassungskräftig das Recht der Selbstverwaltung, allerdings im Rahmen der Gesetze. Damit besteht eine erhebliche Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers. Kommunalrecht ist also Landesrecht. Das Ziel eines "Deutschen Kommunalrechts" muss es deshalb sein, die Gemeinsamkeiten, aber auch das (wahrhaft) Trennende der Regelungen der einzelnen Kommunalgesetze herauszuarbeiten und dadurch Perspektiven zu eröffnen. Über die Landesgrenzen hinweg soll das Werk für jeden, der sich mit einem bestimmten (fremden) Kommunalrecht zu befassen hat, zuverlässige Orientierung bieten. Dazu bedarf es der Systematisierung der hinter den einzelnen landesspezifischen Regelungen stehenden Grundideen und bundesinterner Rechtsvergleichung.