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Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB
Bok av Andrea Zemann
Die Geschichte des Leasing geht auf ber 40 Jahre zurck. Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich ist Leasing als Finanzierungsinstrument heute ein fester Bestandteil des gesamten Wirtschaftslebens. Die Annahme, dass der Vorteil eines Investitionsguts im Gebrauch und nicht im juristischen Eigentum liegt, breitet sich bei den Unternehmen immer mehr aus. Wirtschaftliches Eigentum kann in Zusammenhang mit Leasingverhltnissen auch als verdeckter Kauf interpretiert werden, der durch eine Kreditfinanzierung seitens des Leasinggebers kombiniert wurde. So verwundert es nicht, dass angesichts der zunehmend verhalten agierenden Banken die Leasingquote steigt. Auch in konjunkturell schwierigen Zeiten konnten Leasinggesellschaften kontinuierliche Zuwchse verzeichnen, die teilweise erheblich ber dem gesamten Wirtschaftswachstum liegen.
Leasing zieht enorme bilanzielle Vernderungen nach sich. Es wirkt sich sowohl unmittelbar auf das investierte Kapital und nachfolgende Abschreibungen, als auch auf die Kapitalstruktur und damit auf den Verschuldungsgrad eines Unternehmens aus. Um negative Beurteilungen im Rahmen des Rating zu vermeiden, sind Leasingnehmer in der Regel besonders daran interessiert, den Leasingvertrag so zu gestalten, dass bilanziell nur die Miete auszuweisen ist. Der Leasinggegenstand und vor allem die entsprechende Leasingverbindlichkeit wrden nicht in der Bilanz erscheinen, Fremdkapital und Verschuldungsgrad blieben unberhrt. Die zentrale Frage von Leasinggeschften ist daher die der bilanziellen Zuordnung von Leasingobjekten. Wer muss was bilanzieren?
Ziel der vorliegenden Diplomarbeit ist es, das bilanzpolitische Instrument Leasingbilanzierung" im Rahmen der Rechnungslegungsvorschriften IFRS, US-GAAP und HGB zu untersuchen, und auf dessen Auswirkungen in diesem Zusammenhang hinzuweisen.
Hierfr erfolgt zunchst die Definition des Begriffes Leasing sowie seine rechtliche Einordnung in die verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften. Anschlie