Die Besteuerung Von Reiseanbietern : Reiseleistungen in Umsatzsteuerlichen Reihengesch¿ften

Bok av Robert Morgner
Mit dem Wachsen der Europischen Union kommt dem innergemeinschaftlichen Dienstleistungsverkehr eine immer grer werdende Rolle zu. Dies schlgt sich auch auf den Tourismus bzw. den nichtkommerziellen Reiseverkehr nieder. Jedoch ist die Urlaubslust nicht nur auf das Gemeinschaftsgebiet beschrnkt. Erhebungen zeigen, dass sich Fernreisen bei der reiselustigen Kundschaft immer grerer Beliebtheit erfreuen. Auch Kurzurlaub liegt voll im Trend. So kommt es, dass im Rahmen des hufig festgestellten Wertewandels zu einer strker ausgeprgten Freizeitgesellschaft Freizeit und Urlaub immer grere Bedeutung erlangen. Dieser Entwicklung muss auch das Umsatzsteuerrecht Rechnung tragen. Mit Art. 26 der Sechsten EG-Richtlinie (77/388/EWG) und 25 UStG wurden Sonderregelungen fr die Besteuerung von Reiseleistungen geschaffen. Unter den Voraussetzungen des 25 UStG kommen u. a. eine Margenbesteuerung sowie Besonderheiten bei der Bestimmung des Umsatzorts zum Ansatz. Eine spezielle Bedeutung hat die Vorschrift bei Anbietern von Pauschalreisen. Fr nicht unter 25 UStG zu fassende Reiseleistungen gilt hingegen der allgemeine Teil des UStG. Diese unterschiedlichen Rechtsfolgen brgen fr die Praxis vielerlei Schwierigkeiten, die es zu beherrschen gilt. Reiseveranstalter bndeln mehrere Einzelreiseleistungen, wie Transfer, Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Reisenden, zu einer einheitlichen Reise. Diese kaufen hierzu von Reiseunternehmern bzw. Leistungstrgern die einzelnen Bestandteile der Reise ein. Die Produkte des Reiseveranstalters werden als vorgefertigtes Reisepaket katalogmig angeboten und durch Vermittler, blicherweise Reisebros, veruert. Ziel dieser Studie ist es, solche Leistungsketten bzw. Reihengeschfte auf der Ebene der einzelnen Reiseunternehmer umsatzsteuerlich zu wrdigen. Dabei soll auf die Leistungstrger, die Reiseveranstalter und die Reisebros eingegangen werden. Die Behandlung von Reiseleistungen im Gemeinschaftsgebiet sowie im Drittland