M glichkeiten Und Probleme Von Aktienoptionen ALS Managemententlohnung in Deutschland

Bok av Carsten Rappe
Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universitt Erlangen-Nrnberg (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Mit dem Aufkommen des Shareholder Value-Gedankens rckte der Marktwert des Unternehmens als zentraler Erfolgsparameter zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses der Unternehmen und Aktionre. Da eine Steigerung des Unternehmenswertes unmittelbar die Vermgensposition der Eigentmer bzw. Anteilseigner verbessert, gewann dieses Erfolgsma auch als Grundlage fr Vergtungsvertrgen rasch an Bedeutung. In den USA, Grobritannien und Frankreich ist die Vergtung von Vorstnden und leitenden Angestellten mittels Optionen auf Aktien der eigenen Gesellschaft deshalb heute bereits weit verbreitet. Auch einige deutsche Unternehmen haben in der jngsten Vergangenheit entsprechende Vergtungsmodelle fr ihr Top-Management eingefhrt. Das primre Ziel einer Entlohnung in Aktienoptionen ist die Anreizwirkung zur langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes und damit des Shareholder Value, da man durch die Vergabe von Bezugsrechten das Management an der Steigerung des Unternehmenswertes partizipieren lt. Der erwarteten positiven Wirkung einer Verhaltenssteuerung im Interesse der Anteilseigner stehen aber die Risiken einer "Selbstbedienung" des Vorstands zu Lasten der Aktionre gegenber. Abhngig vom jeweiligen Standpunkt wird folglich die Ausrichtung der Unternehmensfhrung auf das Ziel der Brsenkursmaximierung als Anpassung an die internationale Praxis befrwortet oder als einseitige Durchsetzung von Interessen der Kapitalgeber kritisiert. Laut einer Umfrage des Deutschen Aktieninstitutes (1996) hemmen zivil- und steuerrechtliche Unsicherheiten derzeit eine weitreichendere Verbreitung dieses Vergtungsinstruments. Zumindest die fehlende zivilrechtliche Eindeutigkeit soll mit der geplanten nderung des Aktiengesetzes im Rahmen der Einfhrung des Gesetzes zur Kontrolle