Ver nderung Der Bilanzpolitischen M glichkeiten Bei Umstellung Der Konzernrechnungslegung Von Hgb Auf IAS

Bok av Dirk Symanzik
Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Westflische Wilhelms-Universitt Mnster (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung: Eine der vorrangigen Aufgaben der Konzernbilanz in Deutschland ist die Information der ffentlichkeit ber die wirtschaftliche Lage des Konzerns. Indem die publizierte Konzernbilanz die Einschtzungen des Konzerns durch die Adressaten prgt und somit Handlungs0ptionen schafft, kommt diesem Informationsinstrument eine zentrale Bedeutung zu. So interpretieren Kreditgeber bei der Kreditvergabe aus der Konzernbilanz Liquiditts- und Eigenkapitalquoten und beurteilen auf dieser Basis die Kreditwrdigkeit von Unternehmen. Ebenso bercksichtigen die Anteilseigner der Muttergesellschaft bei ihren Ausschttungserwartungen das Konzernergebnis. Infolgedessen ist der Bilanzierende bestrebt, ein nach seiner jeweiligen Prferenz gnstiges Bild des Konzerns darzustellen, um die Verhaltensweisen der Bilanzleser zu beeinflussen. Solch eine bewute Gestaltung der Konzernbilanz wird allgemein aIs "KonzernbiIanzpoIitik" bezeichnet und soll fr die folgende Untersuchung als Gesamtheit aller Manahmen definiert werden, den Konzernabschlu im Rahmen der Legalitt whrend des Geschftsjahres sowie bei der Aufstellung zieloptimal gestalten zu knnen. Im weiteren Verlauf werden die Begriffe "Konzernbilanzpolitik" und "Bilanzpolitik" synonym verwendet. Mglichkeiten zur zieIoptimalen Gestaltung stellen Wahlrechte und Ermessensspielrume dar, an welche sich mehrere Bilanzierungsalternativen knpfen und die dadurch jeweiIs unterschiedliche Auswirkungen auf die vermittelte Vermgens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben knnen. Grenzen sind der Bilanzpolitik durch die Generalnorm der Rechnungslegung, den Stetigkeitsgrundsatz, der einen permanenten Methodenwechsel verhindert, und gesetzlichen Berichtspflichten gesetzt, die ggf. die bilanzpolitische Manahme fr