Die vertraglichen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles im Rahmen der AKB : Unter Berucksichtigung der dritten Richtlinie der Schadenversicherung

Bok av Christian Mattheus
Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Fachhochschule Kln (Versicherungswesen), Veranstaltung: Prof. Dr. Karl Maier, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Kraftfahrtversicherung ist als Massengeschft eine der wichtigsten Sparten der Sachversicherer. Sie unterlag bisher, wie alle anderen Zweige auch, der Genehmigungspflicht des BAV bezglich des Bedingungswerkes und der Tarife. Diese Tradition wurde 1994 erstmals durchbrochen. Die am 18.06.92 vom Rat der EG beschlossene Dritte Schadenrichtlinie, die ursprnglich am 01.07.94 in Kraft treten sollte, ist, etwas versptet, am 29.07.94 wirksam gewordene. Fr die deutsche Assekuranz bedeutet dies den absoluten Wegfall der Bedingungs- und Tarifgenehmigungspflicht. Die bisherige Markttransparenz aufgrund der Homogenitt der Bedingungen und Tarifbestimmungen entfllt zu Lasten der Verbraucher, die sich mit einer Vielzahl von verschiedenen Angeboten konfrontiert sehen, da die einzelnen Versicherer erstmals die Mglichkeit haben, sich durch individuell gestaltete Produkte von den restlichen Marktanbietern abzuheben. Fr die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bedeutet dies, da mglicherweise der Verkehrsopferschutz nicht mehr in dem bisherigen Mae bestanden htte, da der Wegfall der Genehmigungspflicht auch die Pflichtversicherungen tangiert. Aufgrund dieser Tatsache wurde der Umfang des Versicherungsschutzes ( 4 Abs. 1 PflVersG) durch das Bundesministerium der Justiz im Rahmen der Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung, deren Erla am 29.07.94 erfolgte, festgelegt. Das Inkrafttreten erfolgte am 04.08.94. Durch das fast gleichzeitige Wirksamwerden der KfzPflVVO und der Dritten Schadenrichtlinie ist verhindert worden, da sich die mangelnde Genehmigungspflicht der Bedingungen inhaltlich negativ auf den Verkehrsopferschutz auswirkt. Das bisherige Niveau dieses Schutzes, das in den drei Kraftfahrzeug-Richtlinien aus den Jahren 1972, 1983 und 1990 in den wichtigsten Punk