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Die Wahl zwischen GmbH und englischer Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland als betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem
Bok av Janet Luhrsen
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule Bremen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Bei der Bestimmung der geeigneten Rechtsform eines Unternehmens handelt es sich um ein klassisches Entscheidungsproblem der Betriebswirtschaftslehre. Soll ein neues Unternehmen gegrndet werden, wird ein Existenzgrnder zusammen mit seinem steuerlichen und/oder betriebswirtschaftlichen Berater berlegungen dahingehend zu treffen haben, welche organisatorische Grundform den individuellen Zielvorstellungen am ehesten gerecht wird. In den Fllen, in denen sich bei bestehenden Unternehmen persnliche, wirtschaftliche oder rechtliche Gegebenheiten gendert haben, wird das Entscheidungsproblem erneut aufgeworfen. Die mit der Rechtsformwahl getroffene Entscheidung ist somit zwar i.d.R. langfristig, jedoch keineswegs irreversibel.
Aus dem Spektrum der zur Verfgung stehenden Rechtsformen erfreut sich in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Gesellschaft mit beschrnkter Haftung (GmbH) einer hohen Beliebtheit. Angesichts der durch die Wahl dieser Rechtsform bedingten Formalisierung sowie der damit verbundenen Haftungsbeschrnkung hat sie sich fr den Mittelstand als besonders praktikabel erwiesen. Die Kapitalerfordernisse der GmbH sowie die durch das deutsche Gesellschafts-, Steuer- und Insolvenzrecht bedingten Nachteile haben jedoch seit langem zur Suche nach einer Gesellschaftsform gefhrt, die ebenfalls mit einer Haftungsbeschrnkung einher geht, allerdings eine weitergehende Flexibilitt ermglicht.
Seit dem berseering-Urteil des Europischen Gerichtshofs (EuGH) knnen Unternehmer auch auf Rechtsformen anderer EU-Mitgliedstaaten zurckgreifen. Zu diesem Zweck ist zunchst eine auslndische Gesellschaft zu grnden, daraufhin der Verwaltungssitz in die Bundesrepublik Deutschland zu verlegen und in Deutschland eine Zweigniederlassung in das Handelsregister einzutragen. In Abhngigkeit von der Ar