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Rechtliche Und Praktische Probleme Des Abfindungsanspruchs Bei Betriebsbedingter K ndigung Unter Ber cksichtigung Sozial- Und Steuerrechtlicher Aspekte
Bok av Jennifer Von Gemunden
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Rheinische Fachhochschule Kln (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Im Rahmen der Agenda 2010 der Bundesregierung ist am 1.1.2004 der 1 a des Kndigungsschutzgesetzes (KSchG) als Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 in Kraft getreten. Das Kndigungsschutzgesetz wurde reformiert und um 1 a KSchG erweitert. Hintergrund fr eine Neuschpfung dieses Paragraphen war laut Regierungserklrung vom 14.3.2003, dass der Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kndigung zwischen der Klage auf Bestandsschutz und einer gesetzlich definierten und festgelegten Abfindung whlen kann.
Bisher hatte es keine vergleichbare Norm im Kndigungsschutzgesetz gegeben, obwohl in der auergerichtlichen und gerichtlichen Praxis ber die Beendigung von Arbeitsverhltnissen und deren Modalitten Abfindungen regelmig auf der Tagesordnung stehen.
Im Zuge der Globalisierung verlangt der Markt die rasche Anpassung der Produkte und Dienstleistungen. Daher schwankt der Arbeitskrftebedarf ebenso wie die Realisierbarkeit erwnschter Arbeitsbedingungen. Mit dem Abfindungsanspruch nach 1 a KSchG verfolgt der Gesetzgeber daher das Ziel, ein taugliches Instrument zu schaffen, mit dem Arbeitsverhltnisse modern und konomisch vertretbar beendet werden knnen. Das neue Recht soll eine Flexibilisierung und Belebung des Arbeitsmarktes ermglichen.
Gegenstand der vorliegenden Diplomarbeit ist vor allem die Darstellung des neuen gesetzlichen Abfindungsanspruchs bei betriebsbedingter Kndigung und seiner Auswirkung auf das Gebiet des Sozial- und Steuerrechts, sowie die Auseinandersetzung mit Anwendungs- und Auslegungsproblemen.
Bisher endet eine Vielzahl von Kndigungsschutzprozessen mit einem gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Arbeitnehmer mit der Beendigung seines Arbeitsverhltnisses einverstanden erklrt, unter der Bedingung, dass de