Die Harmonisierung des elektronischen Geschaftsverkehrs im Binnenmarkt - OEsterreichs Privatrecht davor und danach

Bok av Michaela Meier
Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Vlkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1, Universitt Wien (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung: Die Arbeit behandelt die Richtlinie ber den elektronischen Geschftsverkehr (erlassen im Juli 2000), die bis Januar 2002 innerhalb der Europischen Union umgesetzt werden muss. Im ersten Teil wird die Richtlinie folgendermaen dargestellt: Zuerst wird der Anwendungsbereich bzw. Ausnahmen davon behandelt, wobei auch auf die betroffenen Grundfreiheiten eingegangen wird. Danach wird die Zielgruppe der Richtlinie definiert. Darauf folgt der Inhalt der Richtlinie, der vorerst in allgemeine Informationspflichten und Werbung geteilt wird worauf eine Analyse smtlicher Konstellationen von Vertragspartnern erfolgt (b2b, b2c, c2c). Dabei soll vor allem dargestellt werden, was den elektronischen Vertrag vom konventionellen Vertrag unterscheidet. Danach wird die Umsetzung der Richtlinie behandelt und ausfhrlich auf eine eventuelle nicht zeitgerechte Umsetzung eingegangen (unmittelbare Wirksamkeit, unmittelbare Anwendbarkeit und Staatshaftung), worauf eine kritische Wrdigung erfolgt, die sich z.B. mit der Problematik bereits bestehender vlkerrechtlicher Vertrge oder der Frage eines niedrigen Standards fr alle (race to the bottom) beschftigt. Nach diesem Teil wird die bestehende privatrechtliche Situation sterreichs dargestellt und mit jener der Richtlinie verglichen. Es werden jene Bereiche aufgezeigt, wo Adaptierungen notwendig sein knnten. Dabei werden folgende sterreichische Gesetze herausgegriffen und analysiert: Allgemein brgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Konsumentenschutzgesetz, Gewerbeordnung, Signaturgesetz und Telekommunikationsgesetz. Eine Studie, die die Internetnutzung sterreichs analysiert, beendet die Arbeit. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.ABKRZUNGSVERZEICHNIS3 2.ABBILDUNGSVERZEICHNIS4 3.EINLEITUNG5 4.DIE RICHTLINIE B