Die Bedarfsbewertung Von Immobilien Im Privatverm gen Und Gestaltungsm glichkeiten Zur bertragung Im Rahmen Der Vorweggenommenen Erbfolge

Bok av Anke Loffler
Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule fr Wirtschaft und Umwelt Nrtingen-Geislingen; Standort Nrtingen (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Immobilienbranche boomt. In Fernsehspots werben Immobilienmakler und Bautrger um die Gunst derjenigen, die der erdrckenden Steuerlast berdrssig geworden sind. Auch die langsam einsetzende und von Banken, Medien und Immobilienmaklern geschickt inszenierte Euro-Panik trgt zu den Milliardenumstzen dieser Branche bei. Es gilt aber nicht nur, die momentane Steuerbelastung durch geschickte Planung zu senken, sondern auch die Vermgensbertragung geschickt zu regeln, damit sich die Erben noch an dem Vermgen erfreuen knnen. Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge mssen von den Beteiligten vorausgeplant werden. Das gilt um so mehr, als sich in den vergangenen zehn Jahren das Erbschaftsteueraufkommen nahezu verdoppelt hat und sicherlich krftig weiter steigen wird. Obwohl die von der Bundesregierung geplanten nderungen im Hinblick auf die Bedarfsbewertung von Grundvermgen um zwei Jahre auf das Jahr 2004 verschoben wurden, ist es ratsam, frhzeitig die Vermgensnachfolge zu regeln. Besonders im Erbfall kommt es bei der bertragung von Immobilien im Privatvermgen bei den Erben hufig zu bsen berraschungen. Oftmals kann die anfallende Erbschaftsteuer nicht aus dem Nachlass oder dem Vermgen des Erben bezahlt werden und die Immobilie muss verkauft werden. Wer nicht die steuerlichen Auswirkungen des Erbfalls dem Zufall (und damit ggf. einen Groteil seines Vermgens dem Finanzamt) berlassen will, muss sich nicht nur ber mgliche testamentarische Regelungen, sondern vor allem ber eine vorgezogene Vermgensbertragung Gedanken machen. Gang der Untersuchung: Im ersten Teil dieser Arbeit wird auf die Bedarfsbewertung von Immobilien im Privatvermgen im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer eingegang