Die Unterschiede Zwischen Steuerpflichtigen Wirtschaftlichen Gesch ftsbetrieb Und Zweckbetrieb Eines Gemeinn tzigen Vereins Und Die Steuerliche Behandlung Dieser Teilbereiche

Bok av Stephan Fischer
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Hochschule Deggendorf (Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Innerhalb des Steuerrechts bildet die Behandlung von Vereinen ein Spezialgebiet, das vor allem in der tglichen Praxis immer wieder Probleme auftreten lt. Zwar ist das fr Vereine geltende Steuerrecht im allgemeinen nicht komplizierter als das Steuerrecht fr natrliche Personen und Gewerbetreibende, aber dennoch gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Sonderregelungen, die man im Vergleich zu den brigen Steuergebieten beachten mu. Grundstzlich hat der traditionelle Verein in der heutigen Zeit mit zwei Merkmalen gleichzeitig zu kmpfen. Einerseits steht jedem Brger mehr Freizeit zur Verfgung, wodurch ein immer grerer Bedarf an Freizeitgestaltung entsteht, welcher durch die Vereine abgedeckt werden sollte. Andererseits belasten die leeren Kassen der ffentlichen Hand und das immer kostenintensivere Vereinsmanagement die Arbeit und Entwicklung der Vereine. Unbestreitbar ist jedoch die Tatsache, dass diese Vereine einen wesentlichen Dienst fr unsere Gesellschaft leisten, und aus diesem Grund einige steuerrechtliche Vorzge, wie die Steuerfreiheit des Ideellen Bereichs, vom Gesetzgeber eingerumt bekommen. Aber alleine durch Einnahmen, wie Mitgliedsbeitrge und Spenden, lt sich eine vernnftige Organisation, die hufig in direkter Konkurrenz zu kommerziellen Freizeitgestaltungsmglichkeiten steht, nicht mehr realisieren. Aus diesem Grund sind die Vereine immer hufiger gezwungen zustzliche Finanzmittel zu beschaffen, wodurch es unvermeidlich wird in das allgemeine Wirtschaftsleben einzugreifen. In diese Fllen entstehen dann die sogenannten wirtschaftlichen Geschftsbetriebe, welche nur noch zum Teil steuerbegnstigt sind. Dieser Bereich teilt sich in Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschftsbetrieb, wobei diese Aufteilung den Sin