Zur Vergabe gemeinwirtschaftlicher Leistungen : Eine empirische Untersuchung der groessten Gemeinden und Stadte OEsterreichs

Bok av Gerrit Thell
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 2,0, Wirtschaftsuniversitt Wien (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Mglichkeiten zur Besorgung der Leistungen der Daseinsvorsorge im kommunalen Bereich sind vielfltig. Die Gemeinden knnen ihre Leistungen durch die Gemeindeverwaltung selbst oder durch ein Unternehmen in ihrem Eigentum besorgen lassen. Eine weitere Mglichkeit stellt die Beauftragung von privaten Unternehmen zur Erstellung ffentlicher Dienstleistungen dar. Der Vertrag von Maastricht verpflichtet ffentliche Auftraggeber, wie die Gebietskrperschaften oder Unternehmen in deren Eigentum, grundstzlich zur ffentlichen Ausschreibung. Die dazu in Kraft getretenen Richtlinien umfassen die Bereiche der Dienstleistungsauftrge, Bauauftrge und Baukonzessionsvertrge. Dienstleistungskonzessionen nehmen innerhalb des sterreichischen Vergaberechts insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht den speziellen Vergabebestimmungen der EU unterliegen. Bei einer Dienstleistungskonzession verpflichtet sich ein privates Unternehmen gegenber einem ffentlichen Auftraggeber, eine bestimmte Leistung zu bestimmten Konditionen an einen Dritten zu erbringen. Das Unternehmen verrechnet dabei das Leistungsentgelt direkt an den Leistungsempfnger und trgt zugleich das wirtschaftliche Risiko fr die Erfllung der Aufgabe. Die Europische Kommission sieht fr die Zukunft eine Ausschreibungspflicht fr die Anwendungsbereiche der ffentlichen Dienstleistungskonzessionen vor. Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit den in der Praxis relevanten rechtlichen Ausgestaltungsmglichkeiten von Dienstleistungskonzessionen. Darber hinaus enthlt sie eine empirische Untersuchung der Bedeutung von Dienstleistungskonzessionen in den sterreichischen Gemeinden. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.EINLEITUNG1 1.1PROBLEMSTELLUNG UND METHODE1 1.2AUFBAU DER ARBEIT1 2.DIE GEMEINDE ALS ANBIETER FFENTLICHER DIENSTLEISTUN