Praxisprobleme Im Vollzug Der Strafbestimmungen Des G terbef rderungsgesetzes

Bok av Hermann Josef Muhlleitner
Inhaltsangabe:Einleitung: In Österreich sind etwa 65,000 Lastkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t zugelassen, davon werden etwa 20,000 im Fuhrgewerbe, der Rest im Werkverkehr eingesetzt. Die Frächterbranche steht seit Jahren im Rampenlicht der Öffentlichkeit und der Medien. Die unter dem Schlagwort Frächterskandal bekanntgewordenen Usancen einzelner Großfrächter haben ein schiefes Licht auf einen Wirtschaftszweig geworfen, dessen Bedeutung für einen funktionierenden Markt gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Das Güterbeförderungsgesetz als Sondergewerberecht regelt dabei die Voraussetzungen zum Antritt und zur Ausübung dieses Gewerbes. Es hat in der Literatur eine eher stiefmütterliche Behandlung erfahren. Mit dieser Arbeit soll diese Lücke ein wenig geschlossen und gleichzeitig dargestellt werden, welche Probleme sich für die Strafvollzugsbehörden bei der Anwendung des insbesondere durch die vorgesehenen Mindeststrafen geprägten § 23 Güter-beförderungsgesetz stellen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis3 A)Einleitung4 B)Das Güterbeförderungsgesetz 1995 im Überblick5 1.Werkverkehr7 2.Das Güterbeförderungsrecht in Deutschland8 C)Historische Entwicklung9 D)Gemeinschaftsrecht12 E)Anwendung des Verwaltungstrafgesetzes15 1.Sachliche Zuständigkeit15 2.Örtliche Zuständigkeit15 3.Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei juristischen Personen17 4.Verjährung18 5.Das abgekürzte Verfahren19 6.Ersatzfreiheitsstrafen19 F)Die einzelnen Straftatbestände nach § 23 GütbefG20 1.Vermehrung der Anzahl der Kfz ohne Genehmigung23 2.Verwendung von Kfz ohne Eintragung der entsprechenden Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein24 3.Nichtmitführen der vorgeschriebenen beglaubigten Abschrift der Konzessionsurkunde, des Mietvertrages und des Beschäftigungsnachweises24 4.Verstöße gegen die Ökopunkteverordnung25 4.1.1Historische und politische Entwicklung27 4.1.2Ausnahmeregelungen29 4.1.3Technische Regelungen31 4.1.4Konkrete Übertretungen der Ökopunkteverordnung33 4.2Benützung eines von einer nicht dazu ermächtigten Stelle programmierten Umweltdatenträgers35 4.3Bestrafung von Transportunternehmern mit Sitz im Ausland36 5.Durchführung von Beförderungen ohne hiefür erforderliche Bewilligung38 6.Nichteinhalten festgelegter Tarife39 7.Verstöße gegen sonstige Gebote oder Verbote des GütbefG oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen [...]