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Die grundlegenden Konzeptionen der Rechnungslegung nach HGB und IAS : Ein kritischer Vergleich hinsichtlich der Erfullung der Zwecke der externen Rechnungslegung
Bok av Georg Winter
Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die externe Rechnungslegung befindet sich in Deutschland in einer Umbruchsphase. Als Folge der zunehmenden Globalisierung der Kapitalmrkte sind bei den brsennotierten Unternehmen die Konzernabschlsse nach HGB innerhalb weniger Jahre fast zur Gnze durch jene auf Basis der International Accounting Standards (IAS), oder der US- Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) verdrngt worden.
Auch innerhalb der EU werden die IAS knftig als Basis zur Harmonisierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung herangezogen. Ab 2005 sind kapitalmarktbeanspruchende Konzerne europaweit verpflichtet, ihren Konzernabschlu nach IAS aufzustellen. Darber hinaus werden Mitgliedstaatenwahlrechte eingerumt, welche es ermglichen, die Anwendung der IAS auch fr den Einzelabschlu sowohl brsennotierter, als auch aller anderen Unternehmen vorzuschreiben oder zu gestatten. Damit zeichnet sich der Trend ab, da die IAS knftig den Rahmen der Konzernabschlsse brsennotierter Unternehmen verlassen und auch fr den handelsrechtlichen Einzelabschlu relevant werden.
Die mglicherweise bevorstehende Anwendung im Einzelabschlu wird jedoch wegen der gravierenden Folgewirkungen im Schrifttum kontrovers diskutiert. Ein Grund dafr ist, da die IAS ausschlielich auf die Informationsbedrfnisse der Kapitalmrkte ausgerichtet sind, jedoch der deutsche handelsrechtliche Einzelabschlu neben der Informationsvermittlung traditionell auch andere Aufgaben zu erfllen hat. So werden mit dem Einzelabschlu diejenigen Ergebnisgren bemessen, an die Gewinnausschttungen und Steuerzahlungen anknpfen, wobei jedoch die IAS im Gegensatz zum HGB fr diese Funktionen nicht konzipiert sind. Ein weiterer Grund besteht darin, da die IAS auf einer anderen Rechtsordnung aufgebaut sind und grundlegende Prinzipien der Vermgens- und Gewinnermittlung im Vergleich zum HGB differieren, weshalb sie abseits bloer Informationsvermittlung fr die mit dem handelsrechtlichen Einzela