Strahlenfolter : Terror mit elektromagnetischen Waffen. Erfahrungsbericht einer Betroffenen

Bok av Felicitas Klara Hope
Menschenrechtsabkommen der UNO Folterkonvention Artikel 1 (1) Im Sinne dieses bereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorstzlich groe krperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefgt werden. Artikel 4 (1) Jeder Vertragsstaat trgt dafr Sorge, dass nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten. Artikel 13 (1) Jeder Vertragsstaat trgt dafr Sorge, dass jeder, der behauptet, er sei in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet gefoltert worden, das Recht auf Anrufung der zustndigen Behrde und auf umgehende unparteiische Prfung seines Falls durch diese Behrden hat.