Leasingvertrage : Ist der Right-of-Use-Ansatz der IFRS eine Alternative fur die handels-und steuerrechtliche Leasingbilanzierung?

Bok av Stefan Vogt
Mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde fr die handelsrechtliche Rechnungslegung das Ziel formuliert, eine Abkopplung von der steuerlichen Bilanzierung zu erreichen und die Informationslage der Jahresabschlussadressaten zu verbessern. Trotz dieser Zielsetzung kommen weiterhin die steuerlichen Leasingerlasse zur Anwendung, die jedoch zu einer 'Alles-oder-Nichts'-Entscheidung bei der Leasingobjektzurechnung fhren und deshalb den wirtschaftlichen Gehalt eines Leasingvertrages nicht korrekt erfassen knnen. Somit ist die Zielsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verfehlt, die Informationsfunktion des Jahresabschlusses zu strken. Deshalb sucht diese Studie alternative Zurechnungs- bzw. Bilanzierungsvorschriften fr Leasingvertrge, die der Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung gerecht werden, also ein den tatschlichen Verhltnissen entsprechendes Bild der Vermgens- Finanz und Ertragslage zu vermitteln. Dazu werden insbesondere die Vorschriften zur internationalen Leasingbilanzierung herangezogen, also der Standard zur Leasingbilanzierung nach IFRS, IAS 17 und der krzlich verffentlichte Exposure Draft 'Leases' mit seinem Right-of-Use-Ansatz. Als Nebenziel wurde trotz der vernderten Zurechnungs- bzw. Bilanzierungsvorschriften eine weitestgehend unvernderte Steuerbelastung gesetzt. Um die vorgenannten Untersuchungsziele zu erreichen, wird in einem ersten Schritt die aktuelle steuer- und handelsrechtliche Leasingbilanzierung dargestellt, getrennt nach Zurechnungs- und Bilanzierungsvorschriften. Im Anschluss daran wird eine Vergleichsbasis geschaffen, die es erlaubt, die Steuerbelastung auf Basis der steuer- und handelsrechtlichen Leasingbilanzierung mit der Steuerbelastung entsprechend der internationalen Leasingbilanzierung zu vergleichen. Dazu wird eine Kapitalwertberechnung fr zwei unterschiedliche Leasingvertrge vorgenommen, jeweils aus Leasingnehmer- und Leasinggebersicht. Nachdem diese Vergleichsbasis gesch