Die GmbH als Target einer fremdfinanzierten Akquisition : Nutzung des Gesellschaftsvermögens in Form aufsteigender Darlehen und aufsteigender Sicherheiten und die Vereinbarkeit mit den Vorschriften de

Bok av Jan Mirko Schäfer
Das im Rahmen dieser Veröffentlichung untersuchte Geschäftsmodell spielt bei der Finanzierung von Unternehmenskäufen durch Finanzinvestoren eine wesentliche Rolle. Regelmäßig verfolgen diese Investoren das Ziel, eine Zielgesellschaft unter Einsatz geringer Eigenmittel zu erwerben, diese anschließend zu restrukturieren und den so erzielten Wertzuwachs durch anschließende Veräußerung zu realisieren. Hierzu bedienen sie sich einer in der Regel eigens zu diesem Zweck gegründeten Akquisitionsgesellschaft, die zu einem geringen Teil mit Eigenkapital und zu einem wesentlich größeren Teil mit Fremdkapital ausgestattet wird. Im Erfolgsfall entfaltet das aufgenommene Fremdkapital eine Art "Hebelwirkung", weshalb in diesem Zusammenhang auch von "Leveraged Buy-Out" ("LBO") gesprochen wird.Mit den laufenden Verbindlichkeiten gegenüber den finanzierenden Kreditinstituten werden in aller Regel die Zielgesellschaften belastet. Im Rahmen dieser Arbeit wurden in erster Linie die Aspekte der Kapitalerhaltung aus der Perspektive einer GmbH als Zielunternehmen erörtert, die bei der Belastung des Unternehmens mit den Verbindlichkeiten ihrer Erwerber durch aufsteigende Darlehen und aufsteigende Sicherheiten typischerweise eine Rolle spielen. Im Zusammenhang mit der Gewährung aufsteigender Darlehen ist insbesondere von Interesse, unter welchen Voraussetzungen ein Rückgewähranspruch gegen die Erwerbsgesellschaft vollwertig im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 GmbHG ist und nach welchen Kriterien sich dies beurteilen lässt. Bei der Besicherung von Gesellschafterverbindlichkeiten durch das Zielunternehmen kommt es, sofern dadurch gebundenes Vermögen im Sinne der Kapitalerhaltungsregeln weggeben wird, maßgeblich darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Vollwertigkeit eines möglichen Rückgriffsanspruchs der Zielgesellschaft zu beurteilen ist und welche Kriterien dafür herangezogen werden können.