Der Betriebsrat als Mandant im Rahmen des 111 BetrVG

Bok av Iris Reuter
Die umstrittene Auen-Rechtsfahigkeit des Betriebsrats ist Hauptgegenstand dieser praxisbezogenen Untersuchung. Sie wird im Ergebnis durch Gesetzesauslegung als partielle Rechts- und Vermogensfahigkeit exemplarisch fur den entgeltlichen Beratungsvertrag nach 111 Satz 2 BetrVG festgestellt und in ihrer akzessorischen Beschrankung durch 40 Abs. 1 BetrVG nach Art und Umfang des einsetzbaren Vermogens konkretisiert. Der Betriebsrat "e;kann"e; sich mit seiner Teil-Vermogenspflichtfahigkeit nicht zu einer Geldzahlung verpflichten. In einem zweiten Schwerpunkt werden die mit der Teil-Vermgensfhigkeit zusammenhngende Vertragshaftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder, die Vertreterhaftung des Betriebsratsvorsitzenden sowie die Vertragshaftung der Arbeitnehmer, des Arbeitgebers und des Beraters untersucht. Der letzte Hauptteil behandelt den Beratungsvertrag selbst ( 111 Satz 2 BetrVG) sowie die Rechtsstellung, Befugnisse und Pflichten des Beraters ausfhrlich und praxisnah.