Kirchliche Minderheiten Im Schatten Der Lutherischen Reformation VOR 1517 Bis Nach 2017: 1648: Kein Anderes Bekenntnis Soll Angenommen Oder Geduldet W : 1648: >Kein anderes Bekenntnis soll angenommen

Bok av Karl Heinz Voigt
In den deutschen Kleinstaaten waren bis 1918/19 durch staatliche Gesetzgebung neben der lutherischen und der reformierten Tradition keine weiteren protestantischen Konfessionen und Denominationen geduldet. Um die Geschichte der nicht geduldeten Kirchen geht es in diesem Buch. Die Staatskirchen standen unter weitreichenden Einflüssen der politischen Herrscher. Die in Deutschland bis 1919 fehlende verfassungsrechtlich gesicherte Religionsfreiheit gab den privilegierten Landeskirchen monopolartige Vorrechte, die sie vor vorreformatorischen Bewegungen (Waldenser und Böhmische Brüder) und vor später kommenden Freikirchen (Baptisten, Methodisten) schützten. Langfristig führte das zu einem einseitigen Verständnis von Kirche, zu ökumenischer Zurückhaltung und gesellschaftlich zu Verlusten durch weniger Innovationen.