Das Betriebsverfassungsrechtliche Benachteiligungs- Und Begunstigungsverbot Nach 78 Satz 2 Betrvg

Bok av Laura Purschwitz
Zweck des § 78 Satz 2 BetrVG ist die unabhängige Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen zu gewährleisten. Eine reale Abgrenzung zwischen der gesetzlich verbotenen Benachteiligung bzw. Begünstigung existiert hingegen bisher nicht. Die Autorin bietet hierzu einen Lösungsansatz.