Die Verfassungsmassigkeit Der Erziehungsrente Nach 47 Sgb VI

Bok av Sandra Pfeifenbring
Die Erziehungsrente verstößt in ihrer aktuellen Form gegen Art. 6 Abs. 5 GG, da sie ihrer Unterhaltsersatzfunktion nur im eingeschränkten Maße - nämlich nicht im Falle nichtehelicher Kinder - nachkommt. Es gilt § 47 SGB VI an die veränderte Familienrealität anzugleichen und zu reformieren.