juris PraxisKommentar SGB VIII : Kinder- und Jugendhilfe

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Als Grundrechtsträger stehen Kinder und Jugendliche beide in gleicher Weise unter dem Schutz der Verfassung. Rechtsprechung und Fachliteratur dazu sind umfangreich. In den letzten Jahren standen der Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Gewährleistung des Kinderschutzes immer wieder im Zentrum der - nicht nur juristischen - Aufmerksamkeit. Aktuelle Entscheidungen und Literaturhinweise zu den neuen Regelungen finden sich in dem Kommentar ebenso wie praktische Lösungsvorschläge zu offenen juristischen Fragestellungen Fragen nach vorangegangenen materiell- und verfahrensrechtlichen ReformenKommentiert werden: - Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe- Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen- Träger der Jugendhilfe - Zusammenwirken von Eltern, Jugendämtern und Justiz- Bezüge zum Familienrecht, Eingliederungsrecht- Verfahren, Rechtsschutz und Datenschutz - Kosten und Finanzierung der Aufgaben und LeistungenBerücksichtigt werden:- Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) v.29.08.2013 - BGBl I 2013, 3464- Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.04.2013 - BGBl I 2013, 795- Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) einschließlich des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22.12.2011 - BGBl I 2011, 2975