Bilanzierung Von R ckstellungen Nach Bilmog : nderungen Und Auswirkungen

Bok av Thomas Stohr
Durch die Einfhrung des BilMoG erleben die deutschen Bilanzierungsregeln ihre fundamentalste nderung seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985. Zentrales Ziel des Gesetzgebers ist es, das deutsche Bilanzrecht im Vergleich zu den internationalen Regelungen wieder attraktiver zu gestalten. Die beschlossenen nderungen sollen die Aussagekraft des HGB-Abschlusses erhhen und damit eine "Antwort auf die IFRS geben". Die Gesetzgebung des BilMoG wurde geprgt von dem Gedanken, das verlorene Vertrauen in eine wirklichkeitsgetreue Darstellung der wirtschaftlichen Verhltnisse der Unternehmen in den Abschlssen nach HGB wieder herzustellen. Hierzu sieht das BilMoG im Bereich der Regelungen zum handelsrechtlichen Abschluss umfassende nderungen in Bezug auf Ansatz-, Bewertung-, Ausweis- und Anhangsvorschriften vor. Eine der wesentlichen nderungen des BilMoG betrifft die Bilanzierung von Rckstellungen. Die Diskussion um deren Bildung wird durch die jeweils vertretene Bilanzauffassung geprgt. Die Bewertung und der Ansatz von Rckstellungen nimmt im Unternehmen in mehrfacher Hinsicht eine zentrale Bedeutung ein. Sie mindern als Aufwandsposten das handelsrechtliche Ergebnis und, sofern steuerrechtlich anerkannt, auch die Steuerlast. Darber hinaus sind Rckstellungen in der Praxis ein wichtiges Instrument zur Ergebnissteuerung und stellen dadurch ein wichtiges, historisch gewachsenes, bilanzpolitisches Werkzeug dar. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Bilanzierung von Rckstellungen fr Pensionen und hnlichen Verpflichtungen, sowie den sonstigen Rckstellungen auseinander. Die Bilanzierung von Steuerrckstellungen ist nicht Gegenstand dieser Arbeit. Ziel ist es die wesentlichen nderungen der Neuregelung darzustellen und die Auswirkungen aufzuzeigen. Hierzu wird jeweils einleitend die entsprechende Begrifflichkeit definiert und anschlieend Aspekte des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises von Rckstellungen diskutiert und kritisch gewrdigt. Herrschende Kritik