Fussball-Fernsehrechte in der Bundesliga : Eine oekonomische Analyse am Beispiel der deutschen Fussball-Liga

Bok av Yilmaz Özdemir Yilmaz Ozdemir
In der freien Wirtschaft ist es blich, dass die Anbieter von Waren und Dienstleistungen diese eigenstndig vermarkten und dabei mit anderen Anbietern gleicher oder hnlicher Produkte konkurrieren. Aus konomischer Perspektive scheint dieses Konzept in der Regel die beste Methode zu sein, um wirtschaftliche Effizienz zu erreichen. Im Gegensatz dazu werden die TV-Rechte seit der Grndung der Fuball-Bundesliga vom Deutschen Fuball-Bund (DFB) bzw. jetzt von der Deutschen Fuball-Liga (DFL) zentral vermarktet. Der zustndige Verband bezieht im deutschen Profi-Fuball somit eine Monopolstellung, die mit einer Reihe von konomischen Folgen und Problemen verbunden ist. Zur Rechtfertigung wird an erster Stelle das Argument angefhrt, dass nur eine Zentralvermarktung der Fernsehrechte an den Spielen der Fuball-Bundesliga eine gleichmige Umverteilung der TV-Einnahmen fr die Vereine sicherstellt. Die relativ egalitre Aufteilung dieser Erlse soll unter den Bundesligisten die sportliche Chancengleichheit und damit den Spannungsgrad der Liga erhhen. Im Rahmen dieser Studie wird gezeigt, dass eine gleichmige Einnahmenumverteilung kein Vermarktungsmonopol der DFL erfordert, da die Fernsehgelder unter einer dezentralen Vermarktung (individueller Verkauf der TV-Rechte durch die Vereine) mindestens genauso gut umverteilt werden knnen, wie es derzeit bei der Zentralvermarktung der Fall ist. Ferner wrde eine Ungleichverteilung infolge einer dezentralen Vermarktung der Fernseh-Einnahmen nicht zwanglufig dazu fhren, dass auch die sportliche Attraktivitt der Bundesliga vermindert wird. Neben dem Qualittspotential des einzelnen Spielers sind die Tagesform, die aktuelle Motivation, das Glck sowie das mannschaftliche Zusammenwirken als Team fr den sportlichen Erfolg entscheidend. Letztendlich kann bei der praktizierten Zentralvermarktung der Bundesliga-TV-Rechte auch das Argument eines Transaktionskostenvorteils nicht gerechtfertigt werden, da die Bedeutung der Transaktions