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Die Urheberrechtliche Einordnung von Websites unter Berücksichtigung der französischen Diskussion von Multimediawerken
Bok av Karla-Maria Grünig
Urheberrechtliche Einordnung von Websites unter Berücksichtigung der französischen Diskussion von Multimediawerken
Zusammenfassung
Die Doktorarbeit befasst sich mit den urheberrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Auswertung einer Website.
Wer sich, sein Unternehmen oder sein Produkt heute in der Öffentlichkeit präsentieren will, wird sich als zeitgemäßes Marketinginstrument der Internet-Präsenz bedienen. Es ist insofern eine Selbstverständlichkeit, dass sich ein Unternehmen, ein Geschäftsangebot oder auch eine Privatperson möglichst formvollendet und unter Verwendung von "Multimedia" im Internet präsentieren. Einen solchen Auftritt zu realisieren, klingt kompliziert und kostspielig, und dennoch hält dies heute jeder für selbstverständlich. Größere Firmen engagieren für diesen Bedarf Webdesigner, Informatiker und Werbeagenturen, die sich häufig nicht mehr nur mit dem Aufbau einer klassischen Homepage begnügen, sondern ganze Internetwelten aufbauen oder den Kunden mit interaktiven Online-Computerspielen für ein Unternehmen oder eine Marke gewinnen wollen. Die Präsenz im Internet ist für Unternehmen gleich welcher Größe inzwischen absoluter Mindeststandard, deren Ausgestaltung wie angedeutet unterliegt einem ständigen und schnelllebigen Wandel, der uns immer wieder Neues meist durch Marketingüberlegungen Motiviertes präsentiert. Für den Privatbereich gibt es bereits Programme, die jedem Laien den Aufbau seiner eigenen Webpräsenz ermöglichen, sei es z.B. als einfache Homepage oder als Webblog.
Das Urheberrecht stellt bei der Zusammenstellung der Website-Inhalte und bei der Nutzung im Internet nicht leicht einzuhaltende Anforderungen. Typischerweise wird bei der Ausgestaltung von Websites mit Texten, Fotos, Grafiken aller Art, aber auch mit musikalischen oder akustischen Elementen sowie mit bewegten Bildern bis hin zu kurzen Filmsequenzen gearbeitet. Solche für die Website inhaltlich oder ausschmückend verwendete kreative Elemente muss sich, wer eine Website herstellen will, verschaffen. Dabei wird oft Wert darauf gelegt wird, Kosten und Umfang für den Aufbau der Website möglichst gering zu halten, was angesichts der urheberrechtlichen Anforderungen vielfach schwierig ist.
Derzeit finden sich im Urheberrechtsgesetz keine ausdrücklichen Verweise auf Websites oder Multimediagestaltungen, noch wird ein eigens hierfür angelegter rechtlicher Rahmen geboten. Angesichts der praktischen Bedeutung der Verwendung kreativer Bausteine in Websitegestaltungen und der rasanten Entwicklung des Angebotes von im Internet bereitgehaltenen Unternehmenspräsenzen und Kommunikationsplattformen, ist zu fragen, ob mit den bestehenden Regelungen des Urheberrechts ein tauglicher rechtlicher Rahmen besteht.
Für folgende Kernfragestellungen wir in dieser Arbeit untersucht, in wieweit das Urheberrecht in seiner derzeitigen Form eine interessengerechte Lösung der aufgezeichneten Problemstellung bereit hält:
-Gelingt es, sowohl die verwendeten kreativen Elemente als auch die Websitegestaltung, in der diese Verwendung finden, als ganzes einem angemessenen urheberrechtlichen Schutz zu unterstellen?
-Ist es möglich, die tatsächlichen Verwendungsformen kreativer Elemente bei der Erstellung und Auswertung einer Website mit dem Rahmen der bestehenden Nutzungsarten angemessen rechtlich einzuordnen?
-Kann mit Hilfe der aktuellen urheberrechtlichen Kategorien der Erwerb erforderlicher Nutzungsrechte interessengerecht umgesetzt werden oder wäre hierfür ein eigener und neuer rechtlicher Rahmen, der die Komplexität multimedialer Werke erfasst, angemessener?
-Genügen die individuell- und kollektiv-rechtliche Mechanismen der Rechtewahrnehmung für das Massengeschäft der Lizenzierung von Inhalten von Websitegestaltungen um eine flexiblen und interessengerechten Lizenzerwerb zu ermöglichen?
Bei der Bearbeitung der urheberrechtliche Fragestellungen werden punktuelle Blicke in die französische