Die Gesellschafterversammlung bei der Gesellschaft burgerlichen Rechts und der offenen Handelsgesellschaft

Bok av Andrea Ringel
Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen ist bei der Gesellschaft brgerlichen Rechts im BGB nur indirekt von der Gesellschafterversammlung die Rede. Es wird lediglich auf Beschlussfassungen im Gesellschafterkreis abgestellt. Die Regelungen bei der offenen Handelsgesellschaft sind nach den Vorgaben des HGB nicht wesentlich ausfhrlicher, obgleich 119 HGB zumindest eine Regelung ber Gesellschafterbeschlsse enthlt. Offen sind damit die Fragen, wer berechtigt ist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in welcher Form dies zu erfolgen hat, welche Fristen einzuhalten sind, wie detailliert die Beschlussfassungen benannt sein mssen, wer und in welcher Form Ergnzungen zur Tagesordnung verlangen kann und was passiert, wenn nicht alle Gesellschafter an der Beschlussfassung mitwirken. Sind ausfhrliche Regelungen in den Gesellschaftsvertrgen enthalten, ist auf Grundlage der Privatautonomie eine substanzielle Basis gegeben. Fehlt es an weitergehenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag, ist der Ablauf aus dem Gesetz abzuleiten. Die Mitwirkungserfordernis aller Gesellschafter und die vorgesehene Einstimmigkeit knnen zu ungeklrten Entscheidungssituationen fhren, die die Gesellschaft in ihrer Handlungsfhigkeit blockieren. Die hierfr anwendbaren Rechtsprinzipien und Entscheidungsvorgaben werden in der vorliegenden Untersuchung dargestellt, um fr den Fall fehlender oder nicht ausreichender Regelungen ein geeignetes Handlungsraster an der Hand zu haben.