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Die Kompetenzen nach dem Vertrag von Lissabon : unter besonderer Berücksichtigung der Zuständigkeiten im Bereich der Politiken Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung des Raums der Freiheit, der Sicher
Bok av Kuuya Chibanguza
Die vorliegende Arbeit hat die durch den Lissabonner Vertrag bewirkten Neuerungen zum einen im Bereich der allgemeinen Kompetenzen und zum anderen im Bereich der Befugnisse des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, und hier im Speziellen im Kapitel 2, zum Gegenstand. Im Folgenden wird, um eine umfassende Bewertung der Neuerungen vornehmen zu können, auch die bisherige Rechtslage dargestellt. Dem bisher geltenden Gemeinschaftsrecht in der Fassung des Vertrages von Nizza wird im Rahmen der Untersuchung der allgemeinen Kompetenzen sowie der Prinzipien der Gesetzgebung im Unionsrecht jeweils ein eigener, den Neuerungen vorangestellter, Abschnitt gewidmet. Bei Darstellung der Änderungen, welche sich auf das Kapitel 2 des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beziehen, werden alte und neue Rechtslage - auch, um den Umfang der Arbeit letztlich überschaubar zu halten - zusammen dargestellt. Der grundsätzliche Aufbau der nachfolgenden Untersuchung folgt dabei der Konzeption von EUV n.F. sowie AEUV, sodass die Darstellung der einzelnen Änderungen unter Zugrundelegung der neuen Anordnung im Primärrecht erfolgt.
Der Untersuchung der genannten Bereiche voran soll ein Überblick über die Entwicklung bis hin zum In-Kraft-Treten des Lissabonner Vertrages gestellt werden. Gegenstand dieses Überblickes über den Weg zum Lissabonner Vertrag wird dabei nicht die Frage der Erforderlichkeit des neuen Vertragswerkes, auf welchem die Union nun basiert, sein1; vielmehr sollen in diesem Abschnitt die einzelnen Ereignisse auf dem Weg zu seinem In-Kraft-Treten dargestellt werden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das vor allem aus deutscher Sicht interessante Lissabon Urteil des BVerfG vom 30. Juni 2009 gerichtet werden. Zeitlich beginnen soll dieser Überblick mit dem Scheitern des VVE durch die Referenden in Frankreich und den Niederlanden2.