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Kommentar Zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz Ubertragungsnetz (Nabeg): Kommentar 2012
Bok av Martin Dippel
Alexander Schink
Andrea Versteyl
Die Energiewende erfordert neben anderen Maßnahmen einen beschleunigten Ausbau der Leitungsnetze. Ein Umsteuern in der Stromversorgung auf erneuerbare Energien und ohne die Kernenergie als Grundlastträger kann nur gelingen, wenn die Übertragungsnetze massiv ausgebaut werden. Voraussichtlich werden in naher Zukunft hierfür etwa 3.000 km Höchstspannungsleitungen gebaut werden müssen. In der Vergangenheit ist der Bau dieser Leitungen nur schleppend vorangekommen. Trotz erkannten Bedarfs sind bis 2010 lediglich 90 km Leitungen fertig gestellt worden. Der Bundesgesetzgeber hat auf diese Schwierigkeiten inzwischen durch Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) reagiert. Ziel des am 30.06.2011 beschlossenen Gesetzes ist es, den beschleunigten Ausbau der Übertragungsnetze sicherzustellen. Der Bundesgesetzgeber hat dabei mit dem Gesetz in mehrfacher Hinsicht Neuland betreten: Das für die Trassenauswahl von Energiefreileitungen bisher angewendete Raumordnungsverfahren wird für Höchstspannungsleitungen, die Ländergrenzen überschreiten, durch eine Bundesfachplanung abgelöst. Hierfür ist zukünftig die Bundesnetzagentur zuständig. In diesem Verfahren wird mit für die Planfeststellung verbindlicher Wirkung die Raum- und Umweltverträglichkeit der Trasse festgestellt. In diesem Verfahren findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, die ausdrücklich auch das Ziel verfolgt, zur Verbesserung der Akzeptanz beizutragen. Die Planfeststellung für Energiefernleitungstrassen wird der Bundesnetzagentur übertragen und im NABEG ebenfalls neu und umfassend geregelt.Der neue Kommentar zum NABEG erläutert die Vorschriften umfassend und stellt die erforderlichen Verknüpfungen zu anderen Regelungen zum Netzausbau her. Sein Anliegen ist es vor allem, die praktische Handhabung der neuen Vorschriften zu erleichtern. Er wendet sich an Vorhabenträger, Behörden und Gemeinden, Betroffene, Anwälte und die Justiz. Die Autoren sind als Anwälte und in der Verwaltung seit Jahren mit Verfahren der Zulassung raumbedeutsamer öffentlicher Infrastrukturvorhaben befasst.