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Ausfuhrliche Beschreibung des Chinesischen Reichs und der grossen Tatarey : Aus dem Französischen mit Fleiß übersetzet, nebst vielen Kupfern. Mit einer Vorrede Sr. Hochwürden, Herrn Abt Mosheims, dari
Bok av Johann Baptiste Du Halde
Vorrede des Verfassers dieser Historie.
Das Chinesische Reich ist seit geraumer Zeit von den Europern mit einer recht neugierigen Aufmerksamkeit betrachtet worden. Die allerersten Nachrichten von demselben fanden bei den Gemtern wenig Beifall; und die Beschreibung, die ein reisender Venetianer bekannt machte, der in Begleitung einer Anzahl Tartaren einige Provinzen dieses Reichs durchreiset hatte, ward als eine Frucht einer ausschweifenden Einbildungskraft angesehen. Alles was er von dem Altertum dieser Monarchie, von der Weisheit ihrer Gesetze und vernnftigen Regierungsart, von der Fruchtbarkeit ihres Landes, von den Reichtmern ihrer Handeslschaft, von der erstaunlichen Menge ihrer Untertanen, von der Hflichkeit und Artigkeit der Einwohner, von ihrem unermdeten Flei in Knsten, Handwerken und Ackerbau, von ihrem Geschmack an schnen Wissenschaften und Ausbreitung derselben meldete; dieses alles, sage ich, ward fr eine Erfindung gehalten, bei welcher nicht einmal die Gesetze der Wahrscheinlichkeit beobachtet worden. Man konnte nicht glauben, dass jenseits so vieler halbbarbarischer Vlker und an den uersten Grenzen von Asien ein so mchtiger Staat angetroffen werden sollte, den den gresten und besteingerichteten Europischen Staaten nichts nachgbe.
Mit der Zeit lies man dergleichen vorgefasste Meinungen fahren, und erwies dagegen der Aufrichtigkeit des gedachten Venetianers das gebhrende Recht; zumal da man inne ward, dass dasjenige, was er erzhlet, mit den Berichten sehr genau bereinstimmte, die von den ersten Missionarien herausgegeben wurden, welche gegen das Ende des fnfzehnten Jahrhunderts sich bis nach China wageten, dazu bis dahin, auch allerlei den Chinesern eigenen politischen Absichten, allen Fremden der Eingang war versperret gewesen. Denn man muss vernnftiger Weise dem Zeugnis solcher Personen Glauben beimessen, die durch ihren Stand, durch ihre Fhigkeiten, Aufrichtigkeit und Uneigenntzigkeit auer allen Verdacht gesetzet worden...
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