Die Modernisierung des europäischen Kartellrechts: Von der Genehmigung zur Legalausnahme : Ein ökonomischer Institutionenvergleich

Bok av Birgit Will
Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung VO 1/2003 zu Artikel 81 des EG-Vertrages wurde das bis dahin geltende Genehmigungssystem für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen (VO 17/62) durch ein System der sogenannten Legalausnahme ersetzt. Nunmehr müssen Unternehmen, die eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung schließen, selbst entscheiden, ob die Freistellungsvoraussetzungen vom Kartellverbot, die in Artikel 81(3) enthalten sind, vorliegen. Eine Anmeldung der Vereinbarung bei der EU-Kommission ist nicht mehr erforderlich. Allerdings müssen die Unternehmen damit rechnen, dass die EU-Kommission die Vereinbarung ex post kontrolliert und bei Nichtvorliegen der Freistellungsvoraussetzungen Sanktionen verhängt. Die Reform des europäischen Kartellrechts wurde in der einschlägigen Literatur, nicht zuletzt von rechtswissenschaftlicher Seite, heftig kritisiert. Hauptkritikpunkt war, daß die Ersetzung des alten Genehmigungssystem durch das neue Legalausnahmesystem die Wirksamkeit der Rechtsdurchsetzung schwäche und einen Übergang von einem System des Kartellverbots unter Ausnahmen zu einem System der Kartellerlaubnis mit Verbotsvorbehalt darstelle. Diese Behauptung wurde nicht nur bar jeglicher theoretischen Fundierung, ohne modellmäßige Unterstützung vorgebracht, viele Autoren listeten auch lediglich denkbare Mängel der Legalausnahme auf, ohne zu berücksichtigen, daß auch das Genehmigungssystem nicht perfekt funktioniert - ein aus Sicht der Neuen Institutionenökonomik verfehltes Vorgehen. Birgit Will zeigt, daß die im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung in der Literatur vielfach vorzufindende Behauptung einer Überlegenheit des alten Genehmigungssystems einer eingehenden theoretischen Analyse nicht standhält. Dieses zentrale Ergebnis wird auf Basis einer spieltheoretischen Analyse abgeleitet. Ein ergänzender Institutionenvergleich (VO 17/62 vs. VO 1/2003) auf der Grundlage einer komplexen und rechenintensiven Computersimulation bestätigt, dass von einer grundsätzlichen Schwächung der Kartellrechtsdurchsetzung durch Einführung des Legalausnahmesystems keine Rede sein kann.