Die Verkehrssicherungspflicht Auf Privaten Grundst cken - Haftung Auch Gegen ber Unbefugten Nutzern?

Bok av Christian A Czernik
Die Arbeit beginnt mit einer knapp gehaltenen, einleitenden Darstellung zu den allgemeinen Verkehrspflichten. Hier werden die historische Entwicklung, die Entstehungsgrnde und die Grenzen der Verkehrspflichten dargestellt. Zudem wird der Frage nachgegangen, wann man von einem unbefugten" Betreten eines fremden Grundstcks sprechen kann. Im zweiten Kapitel wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Verkehrspflicht auch dort besteht, wo ein Erwachsener unbefugt in ein fremdes Grundstck eindringt oder eine fremde Einrichtung betritt. Ein Exkurs am Ende des ersten Abschnitts beschftigt sich mit der Rechtsprechung zur unbefugten Nutzung ffentlicher Verkehrswege, ein weiterer Exkurs mit der Zulssigkeit einer vorstzlichen Gefahrschaffung zur Abwehr von Eindringlingen. Der Rechtsprechung werden im Folgenden die wichtigsten Stellungnahmen aus der Literatur gegenbergestellt. Es wird errtert, welche Vorschlge fr eine Lsung im Interessenkonflikt zwischen Gefahrverantwortlichem und Eindringendem geeignet sind und daher bei der Fortentwicklung der Rechtsprechung Bercksichtigung finden knnten. Das dritte Kapitel ist der Rechtsprechung gegenber spielenden Kindern gewidmet. Aus knapp 80 fr diese Arbeit untersuchten Entscheidungen des Reichsgerichts, von Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof werden die Gesichtspunkte herausgearbeitet, die zu einer Entscheidung in der Frage der Haftung gefhrt haben. Dabei wird auf in der Literatur streitige Einzelfragen eingegangen, insbesondere auf die Berechtigung des Kriteriums einer offensichtlichen Gefahr". Am Ende des dritten Kapitels findet sich ein eigener Vorschlag zum Umfang der Verkehrspflicht gegenber spielenden Kindern. Schlussendlich soll das Augenmerk der elterlichen Aufsichtspflicht und der Frage gelten, wie im Schadensfall die Haftung zwischen Gefahrverantwortlichem, Kind und Aufsichtspflichtigem zu verteilen ist. Es wird untersucht, ob bei Kleinkindern die Verkehrspflicht des Gefahrv