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Die Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder im Vergleich
Bok av Jan Peter Schulze
Die Untersuchungshaft ist das eingriffsintensivste prozessuale Zwangsmittel des Strafverfahrensrechts. Seit jeher betonen alle strafverfahrensrechtlichen Normierungen in Europa den Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft und den Vorrang von haftvermeidenden Manahmen.
Nachdem das BVerfG 2006 die wenigen Regelungen zum Vollzug des Jugendstrafvollzugs im JGG als nicht ausreichende gesetzliche Grundlage fr die Normierung dieses Bereichs angesehen hatte, war klar, dass auch der in 119 StPO nur marginal geregelte Untersuchungshaftvollzug der Gefahr eines verfassungsrechtlichen Verdikts ausgesetzt war. In der Folge haben die Bundeslnder eigene Untersuchungshaftvollzugsgesetze oder gesetzliche Regelungen innerhalb der Gesamtregelung der Strafvollzugsmaterie geschaffen, whrend der Bundesgesetzgeber im gleichen Zeitraum (zum 1.1.2010) die bundesrechtlich zu regelnden Fragen des U-Haftvollzugs (z. B. zur Besuchsberwachung, Briefkontrolle etc.) in 119 StPO neu regelte. Der Gesetzgebungsprozess ist inzwischen abgeschlossen, alle Bundeslnder (zuletzt Thringen und Sachsen-Anhalt) haben den U-Haftvollzug detailliert geregelt.
Die vorliegende Arbeit wurde whrend des teilweise schwer zu berschauenden Reformprozesses angefertigt und musste daher mehrfach aktualisiert werden. Fr die Verffentlichung wurde die Gesetzeslage vollstndig auf den neuesten Stand (2017) gebracht, das Schrifttum konnte allerdings nur teilweise aktualisiert werden. Die Arbeit bietet einen umfassenden Bundeslndervergleich zum Untersuchungshaftvollzug und verdeutlicht zahlreiche rechtspolitische Optionen, deren Beachtung und Umsetzung in der zuknftigen Gesetzgebung der Bundeslnder zu wnschen bleibt.